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Während Bundesinnenminister Schäuble mutmaßliche Terroristen präventiv erschießen lassen möchte, zeigt er bei der Bekämpfung des gerichtsnotorisch verfassungsfeindlichen Treibens insbesondere der NPD auffällige Zurückhaltung. Für ein erfolgversprechendes Verotsverfahren müsse die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingestellt werden. Dies sei aus Sicherheitsrelevanten Gründen jedoch nicht möglich. Derart argumentiert Schäuble aktuell gegen neuerlichen Drängen auf ein Verbot der Rechtsextrremistischen Organisation. Folglich muss man also nur ausreichend bedrohlich für die innere Sicherheit sein, um vor einem Verbot gefeit zu sein.
Zur aktuellen Situation des menschenverachtenden und undemokratischen Treibens der NPD und zur Diskussion über ein neuerliches Verbotsverfahrens dokumentieren wir Artikel der Westfälischen Rundschau der letzten Tage:
20.07.2007
Schäuble lehnt einen neuen Verbotsantrag in Karlsruhe ab
Von Petra Kappe
"Dass der Steuerzahler über seine Steuern diese Verfassungsfeinde finanziert, ist nicht hinnehmbar", sagte Struck in einem Interview. Er bekräftigte: "Für mich ist das Thema Verbotsverfahren keineswegs erledigt."
Doch Mitstreiter sind rar. Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren vor vier Jahren, das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gemeinsam betrieben worden war, ist die große Einigkeit dahin. Der bei der inneren Sicherheit so forsch auftretende Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wirkt beim Thema NPD-Verbot ungewöhnlich zögerlich.
Zwar bekräftigt Schäuble auf Anfrage der WR, dass die NPD "eine antidemokratische, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei" sei und "damit grundsätzlich die materiellen Voraussetzungen für ein Parteiverbot" erfülle. Jedoch hält er "die Anforderungen für die erfolgreiche Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens" durch den Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2003 für "massiv erhöht".
Ein neues NPD-Verbotsverfahren sei "mit hinreichender Aussicht auf Erfolg" nur zu betreiben, wenn "zuvor die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln eingestellt würde". Genau das lehnt Schäuble ab. "Aus sicherheitspolitischen Erwägungen" seien die V-Leute des Verfassungsschutzes "weiterhin notwendig".
Der Innenminister betont, dass "die Auseinandersetzung mit der NPD nicht auf die bloße Verbotsfrage reduziert werden" dürfe. Sie müsse vielmehr "mit allen politischen und sonstigen rechtlichen Mitteln geführt werden". Doch eben daran hapert es auch nach Einschätzung von Juristen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in NRW, Michael Bertrams, beobachtet "ein Gefühl der Ohnmacht". Von der Wehrhaftigkeit der Demokratie, so Bertrams zur WR, sei "nur wenig zu spüren". Ein Verbot der NPD sei "überfällig". Doch den zuständigen Verfassungsorganen "fehlen offenbar Kraft und Mut", bemängelt der Jurist. "Wohlfeile Appelle an den mündigen Bürger, dem Rechtsextremismus eine Absage zu erteilen", erwiesen sich "als hohle Deklamation". Harsche Kritik äußert Bertrams am Bundesverfassungsgericht. Der "oberste Hüter unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung" zeichne sich durch eine "Politik der Unentschlossenheit" aus. Viel zu häufig gebe Karlsruhe Neonazis grünes Licht für Demonstrationen und trage so "zur Verharmlosung und damit zur Etablierung rechtsextremen Gedankenguts" bei.
Richtig sei, dass "das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch und gerade die ,politisch missliebige Meinung' schützt", wie Karlsruhe argumentiere. Bei dem Gedankengut der Nazis gehe es aber nicht um "irgendwelche unliebsamen, politisch unerwünschten Anschauungen". Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit seien mit den grundgesetzlichen Wertvorstellungen "unvereinbar".
20.07.2007
Böses Treiben
Kommentar von Petra Kappe
Mit ihren braunen Aufmärschen überziehen die Nazis die Republik. Dortmund und Stuttgart, Nürnberg und Frankfurt, morgen marschiert die NPD in Krefeld. Dahinter steckt Strategie. Nach Wahlerfolgen im Osten haben die Rechtsextremisten die westlichen Parlamente im Visier.
Der Verfassungsschutz weist seit geraumer Zeit auf die bedrohliche Entwicklung hin. Die Nazis erobern neues Terrain in der Mitte der Gesellschaft und genießen dabei den Schutz der Verfassung, die sie erbittert bekämpfen.
Das ist schwer zu ertragen: Die Feinde der Demokratie profitieren - auch in finanzieller Hinsicht - von den Spielregeln der pluralistischen Gesellschaft und finanzieren ihr Unwesen mit dem Geld der Steuerzahler. Gebiets- und Wahlabsprachen im braunen Spektrum sollen nicht nur Wahlchancen steigern, sondern auch sprudelnde Einnahmen garantieren.
Vor vier Jahren noch herrschte unter den Verfassungsorganen seltene Einmütigkeit, dem bösen Treiben durch ein Verbot ein Ende zu machen. Nach dem Scheitern, das nicht etwa der NPD Unbedenklichkeit bescheinigt hätte, sondern allein auf die vielen V-Leute zurückging, die der Verfassungsschutz in die Partei eingeschleust hat, machte sich ignorante Untätigkeit breit. Und das, obwohl Verfassungsrichter ausdrücklich darauf hinwiesen, dass ein neuer Verbotsantrag Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Der Bundesinnenminister hat ja Recht: Die juristische Auseinandersetzung mit der NPD ersetzt nicht ihre politische Bekämpfung. Mit einem Verbot verschwindet nicht ihr Gedankengut. Aber es wäre ihr doch die Grundlage für das Ausbeuten demokratischer Errungenschaften und Ressourcen entzogen.
Schäuble predigt eine Terrorismusgefahr, der er mit einer Armada verfassungsrechtlich fragwürdiger Instrumente begegnen will; bei der Abwehr des rechten Gesinnungsterrors bleibt er merkwürdig zurückhaltend.
20.07.2007
Millionen fließen in die braunen Töpfe
WR-BLICKPUNKT Diskussion über NPD-Verbot
Von Rainer Zunder
Nach einer Analyse der Innenminister der Länder finanziert sich die rechtsextremistische NPD "zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Geldern". 2006 standen der NPD nach dem Parteiengesetz aus dem so genannten Wählerstimmenkonto, also dem Stimmenanteil aus den letzten Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen, 1,36 Millionen Euro zu und aus der staatlichen Teilfinanzierung, mit der die Eigeneinnahmen der Parteien aufgefüllt werden, weitere 1,2 Millionen Euro.
Da dies die gesetzliche Obergrenze überschreitet, wies das Bundestagspräsidium der NPD 2006 insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro an. Die Summe dürfte im laufenden Jahr, nach dem Wahlerfolg der Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern, noch weiter steigen.
Doch so üppig sich bereits dieser Millionenbetrag aus dem Bundeshaushalt ausnimmt - aus anderen Steuertöpfen schöpft die NPD noch mehr ab. Beispiel Freistaat Sachsen: Hier war die Partei seit 2004 mit zwölf Abgeordneten in Fraktionsstärke im Dresdner Landtag vertreten, nach Austritten sind es noch acht. Allein zur Finanzierung ihrer Fraktionsarbeit erhält sie jährlich mehr als 1,3 Millionen Euro.
Die Grundgehälter der zwölf Abgeordneten machen jedes Jahr 617 000 Euro aus, die steuerfreien Aufwandsentschädigungen noch einmal 167 000 Euro. Alles in allem alimentiert der Steuerzahler die sächsischen Rechtsextremisten jährlich mit knapp 2,1 Millionen Euro. Etwa eine Million Euro erhält die sechsköpfige NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern.
Dies alles addiert, kann sich die NPD unter ihrem Vorsitzenden Udo Voigt Jahr für Jahr mit mindestens 4,5 Millionen Euro aus öffentlichen Kassen bedienen. Die Summe ist wahrscheinlich sogar zu niedrig gegriffen: Auch die erhöhten Gehälter der Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die Sitzungsgelder für NPD-Vertreter in zahlreichen Stadt- und Kreisräten bundesweit werden aus Steuergeldern bezahlt.
Wo die offen verfassungsfeindliche NPD sich ganz legal aus den Finanztöpfen eines Staates bedient, dessen demokratische Errungenschaften sie bekämpft, wollen die anderen rechtsextremen Parteien nicht abseits stehen. Die DVU des Münchner Verlegers und Multimillionärs Gerhard Frey, die mit sechs Abgeordneten im Landtag von Brandenburg und mit einem - soeben aus der Partei ausgetretenen - Abgeordneten in der Bremer Bürgerschaft vertreten ist, erhält jedes Jahr 925 000 Euro, davon etwa 230 000 aus der staatlichen Parteienfinanzierung und 695 000 aus den beiden Parlamentsvertretungen.
Besser gestellt, obwohl sie in kein deutsches Landesparlament Abgeordnete entsenden konnten, sind die so genannten Republikaner. Sie erhielten 2006 aus der Parteienfinanzierung knapp 1,3 Millionen Euro.
Alle drei Parteien zusammen konnten sich im letzten Jahr mit mehr als 6,7 Millionen Euro aus der Staatskasse bedienen - die höchste Summe, die die bundesdeutschen Steuerzahler je dafür ausgeben mussten, dass rechtsextreme Parteien unter dem Schutz der Rechtsordnung ihr Gedankengut verbreiten können. Der SPD-Politiker Peter Struck dürfte nicht der einzige sein, der das für "nicht hinnehmbar" hält.
In die Kassen der NPD, hier eine Kundgebung in Berlin 2005, fließen Millionen Steuergelder. Die Diskussion über ein Verbot der Partei flammt wieder auf.
20.07.2007
Fingierte Quittungen
HINTERGRUND
Die NPD soll 870 000 Euro zurückzahlen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagt die Partei gegen eine entsprechende Forderung der Bundestagsverwaltung.
Steuerfahndern und Staatsanwälten zufolge hat der Landesverband Thüringen über Jahre falsche Spendenquittungen ausgestellt. Die Rechenschaftsberichte, die die Parteien nach dem Parteiengesetz vorlegen müssen, waren demnach falsch.