Friedensgruppe Lüdenscheid

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Demonstration gegen den Naziaufmarsch



Mehrere hundert Menschen versammelten sich am Samstag nachmittag auf dem Sternplatz, um gegen Naziaufmärsche, Rassismus und Faschismus Flagge zu zeigen. Aufgerufen hatten die Friedensgruppe und die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit. Während die Nazis durch ein gespenstische, von hunderten Polizisten abgeschirmte, menschenleere Gegend zogen, hörte eine lebhafte und bunt gemischte Menschenmenge aus Bürgern Lüdenscheids, Honoratioren aus Stadt, Kreis und Bundestag sowie der Autonomen Antifa den Reden zu. Kenntnisreich sprachen Dieter Saal von der Friedensgruppe und Kollege Wolfgang Lange, Vorsitzender des DGB Mittleres Ruhrgebiet/Hagen über die Verbrechen der Faschisten in der Vergangenheit und der Gegenwart und warnten vor ihrem Erstarken, einem Nachlassen der Gegenwehr, Wegsehen und resignativer Duldung durch die Öffentlichkeit. Im Vorfeld war eine Dokumentation im Rathausfoyer mit Texten und Bildern über die Wannseekonferenz und die Vernichtung der europäischen Juden gezeigt worden. Im Anschluss fand ein Schweigemarsch zur Gedenktafel an der Stadtbücherei sowie ein Vortrag von Günther Ginzel von der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, über die "Juden in Deutschland" statt. Die Nazikundgebung, auf der rechtswidrige Hetzparolen, u.a. "Ein Hoch auf die Waffen-SS", gebrüllt wurden, fand auf dem öden Parkplatz des leerstehenden früheren Finanzamtes statt und blieb ohne jede Resonanz bei der Bevölkerung. Gegen einen der Redner erstattete die Polizei Anzeige. Zum weiteren Verhalten von Politik und Polizei siehe unsere Erklärung.

Nazi-Aufmärsche sind verfassungswidrig und verboten! Was ein Verfassungsrichter dazu sagt: http://www.jura.uni-muenster.de/ovg/presse/2002/p020715.htm






Friedensgruppe Lüdenscheid



                                                                                                   

"Lüdenscheid stellt sich quer"

Bunte Vielfalt
statt
brauner Einfalt


19.01.2002


14 Uhr, Rathaus: Ausstellung "60. Jahrestag der Wannsee-Konferenz"

16 Uhr Kundgebung
auf dem Sternplatz


Es sprechen:

Dieter Saal, Friedensgruppe

Günther Ginzel, Gesellschaft für christlich-jüdische
Zusammenarbeit

Wolfgang Lange, DGB-Vorsitzender Mittleres Ruhrgebiet/Hagen


17 Uhr Stadtbücherei: Vortrag von G. Ginzel

"Juden in Deutschland"






Mehr als 4000 Lüdenscheider Bürger haben mit ihrer Unterschrift den Landrat aufgefordert, rechtsradikale Aufmärsche in Lüdenscheid zu verbieten. Und auch der Rat der Stadt hat sich in einer Resolution entsprechend geäußert.

Am 20. Januar 1942 wurde auf der Wannseekonferenz die "Endlösung der Judenfrage", also die Ermordung aller europäischen Juden geplant und organisiert. Der Rat der Stadt ist der Auffassung, "dass eine NPD-Demonstration insbesondere in diesem zeitlich-historischen Zusammenhang nicht stattfinden dürfe".

Gegen all diese Bedenken hat der Landrat den Aufmarsch der neonazistischen NPD am 19. Januar in Lüdenscheid genehmigt.

Das finden wir sehr enttäuschend.

Erneut wird unsere Stadt zum Aufmarschgebiet brauner Einfalt und Intoleranz.

Dies ist eine Provokation für alle demokratisch gesinnten Kräfte.

Menschen aus mehr als 100 Nationen leben in Lüdenscheid und tragen seit Jahrzehnten zur Kultur und zum Wohlstand in unserer Stadt bei.

Das muss auch so bleiben.

Wir werden nicht zulassen, dass Demokratie, Solidarität, Frieden, Toleranz und Menschenrechte in unserer Stadt zerstört werden.

Der Naziterror darf sich nicht wiederholen.

Deswegen sind wir alle gefordert.

Wehret den Anfängen.

Für Neonazis darf es keinen Platz geben.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Kommen Sie deshalb zur Kundgebung.

V.i.S.d.P.: Bernd Benscheidt, Josef Filippek, Dieter Saal, Matthias Wagner, Hermann Morisse








Wannsee-Konferenz

Auf ihr beschlossen die Nationalsozialisten am 20.01.1942 die Ermordung der europäischen Juden ="die Endlösung der Judenfrage"

Aus dem Protokoll:
"Unter entsprechender Leitung sollen im Zuge der Endlösung die Juden in geeigneter Weise im Osten zum Arbeitseinsatz kommen. In großen Arbeitskolonnen, unter Trennung der Geschlechter, werden die arbeitsfähigen Juden straßenbauend in diese Gebiete geführt, wobei zweifellos ein Großteil durch natürliche Verminderung (!) ausfallen wird. Der .....verbleibende Restbestand (!) wird, da es sich bei diesem zweifellos um den widerstandsfähigsten Teil handelt, entsprechend behandelt (!) werden müssen, da dieser, eine natürliche Auslese darstellend, bei Freilassung als Keimzelle eines neuen jüdischen Aufbaues anzusprechen ist."




Das steht gegen die Neo-Nazis im Grundgesetz

Art. 20
(Bundesstaat, Gewaltenteilung, Rechtsstaatsprinzip, Widerstandrecht)

(I) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(II) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(III) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(IV) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 21
(Verfassungsrechtliche Stellung der politischen Parteien)

(I) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(II) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet des Bundesverfassungsgericht.
(III) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Art. 26
(Angriffskrieg)

(I) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(II) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt in Bundesgesetz.

Art. 139
(Befreiungsgesetz)

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt.

Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945:

"Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen ist zu vernichten! ....es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wiederauferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen."

Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10.10.1945:

"Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen (wie z.B. der NsdAP, die Verfasser), sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten".


Updated: Fri Jun 25 09:57:16 2004